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Wir prüfen Ihre Seilwinde
Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 "Technische Arbeitsmittel" §19 verlangt, dass Seilwinden vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Termine
Seilwindenprüfung jederzeit nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Wer prüft?
Ihre Seilwinde wird durch fachkundiges Personal mittels firmeneigenen Seilwindenprüfstand geprüft.
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