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Wir prüfen Ihre Seilwinde

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 "Technische Arbeitsmittel" §19 verlangt, dass Seilwinden vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden.

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Termine

Seilwindenprüfung jederzeit nach vorheriger Terminabsprache möglich!

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Wer prüft?

Ihre Seilwinde wird durch fachkundiges Personal mittels firmeneigenen Seilwindenprüfstand geprüft.

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