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SEILWINDENPRÜFUNG

Wusstest du schon?

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 "Technische Arbeitsmittel" §19 verlangt, dass Seilwinden vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden.

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Termine

Die Seilwindenprüfung ist jederzeit nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Wer prüft?

Ihre Seilwinde wird durch fachkundiges Personal mittels firmeneigenen Seilwindenprüfstand geprüft.

Adresse

Burgtreswitzer Straße 20
92709 Moosbach

Telefon

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